Ziel: | Ziel ist das Ablegen der Sachkundeprüfung nach §34a GewO (auch "34a Schein" genannt) vor einer Industrie- und Handelskammer. Die Sachkundeprüfung ist notwendig, um uneingeschränkt im Bewachungsgewerbe arbeiten zu können und mithin in jedem Tätigkeitsgebiet zu arbeiten oder einer selbstständigen Tätigkeit nachzugehen. |
mögliche Abschlüsse: | Sachkundeprüfung gem. §34a GewO (IHK Abschluss) |
Voraussetzungen: | mind. 18 Jahre gutes Deutsch in Wort und Schrift keine relevante Eintragung im Führungszeugnis mindestens Hauptschulabschluss (erwünscht, kein Muss) Führerschein (erwünscht, kein Muss) |
Inhalte: | - Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung - Gewerbe– und Datenschutzrecht - Straf– und Verfahrensrecht - Bürgerliches Gesetzbuch - Unfallverhütungsvorschriften der „Wach- und Sicherheitsdienste“ - Umgang mit Menschen - Grundzüge der Sicherheitstechnik und des Brandschutzes |
Beginn: | jederzeit möglich |
Dauer/Ablauf: | Im Fernstudium benötigt man mindestens 5 Wochen bis zum Prüfungstermin, wenn man sich wöchentlich etwa 10 Unterrichtsstunden mit dem Stoffgebiet befasst und das zugesandte Lehrmaterial und die Einsendeaufgaben durcharbeitet und löst. Ferner besteht die Möglichkeit, sich 2 Tage lang intensiv an einem unserer Standorte vorbereiten zu lassen. Diese Möglichkeit ist in der Studiengebühr inbegriffen. Vorgesehen sind die beiden Tage vor Prüfungstermin. |
Förderung: | Förderung durch die Bildungsprämie möglich Länderförderung denkbar |
Prüfung: | Als prüfende Stelle, kann zwischen der IHK Chemnitz oder Gera gewählt werden. Es ist allerdings auch problemlos möglich, die Prüfung bei der zuständigen IHK des gemeldeten Wohnortes bzw. Wohngebietes (die eine solche Prüfung anbietet) zu absolvieren. |