Bildungsschein ist eine schriftliche Erklärung der Agentur für Arbeit oder des JobCenters, dass Sie die Kosten ihrer Weiterbildung übernehmen.
Die Förderung ist nicht übertragbar und bezieht sich auf einen konkreten Weiterbildungsort und Bildungsziel. Den Bildungsschein müssen Sie innerhalb von drei Monaten einlösen, sonst verfällt er.
Die von der Arbeitsagentur bzw. dem JobCenter geförderten Weiterbildungsmaßnahmen haben zum Ziel vorrangig das Beenden der Arbeitslosigkeit, die Sicherung des Arbeitsplatzes und das Nachholen eines fehlenden Berufsabschlusses.
- Aus- bzw. Weiterbildungskosten
- Fahrkosten zum Bildungsträger
- evtl notwendige Betreuungskosten
Die Agentur für Arbeit oder das JobCenter verteilt zu diesem Zweck sogenannte Bildungsgutscheine, deren Anzahl aber pro Region und Bildungsziel begrenzt ist.
Um einen Bildungsschein zu erhalten, müssen Sie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
Vereinbaren Sie einen Beratungstermin bei uns.
Im Anschluss bei der Agentur für Arbeit bzw. dem JobCenter. Bei dem Beratungsgespräch können Sie dann plausibel begründen, warum die Weiterbildung für ihre künftigen Beschäftigungschancen wichtig ist. Nehmen Sie zu ihrem Termin alle erforderlichen Unterlagen mit.
Tipp: Einstellung aufgrund Zusatzqualifikation (Absichtserklärung)
Wenn Sie bereits ein interessiertes Unternehmen gefunden haben, das Sie mit Ihrer Zusatzqualifikation einstellen würde, wird die Agentur für Arbeit bzw. das JobCenter Ihren Antrag schnell bewilligen. Bitten Sie Ihren späteren Arbeitgeber um eine schriftliche Bestätigung der Absicht. Wir sind Ihnen gern dabei behilflich.
Weitere allgmeine Informationen gibt es bei uns bzw. Ihrer Agentur für Arbeit oder dem JobCenter.