Förderung von Weiterbildung mit dem Weiterbildungsscheck Sachsen: Beim Weiterbildungsscheck betrieblich übernimmt der Europäische Sozialfonds in Sachsen einen Teil der Kosten einer betrieblichen Weiterbildung.
Das Verfahren für den Weiterbildungsscheck betrieblich: Das Unternehmen sucht sich eine Weiterbildung für seine Mitarbeiter aus, holt drei Angebote ein und reicht den Förderantrag bei der Sächsischen Aufbaubank - Förderbank - ein.
Beschäftigte, Selbständige, Auszubildende, dual Studierende, Werkstudenten, Praktikanten, Personen in Elternzeit, Arbeitslose mit einer Einstellungszusage.
Thematik: Berufliche Qualifizierung
Zielgruppe: Unternehmen
Zuständige Stelle:
Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB)
Pirnaische Straße 9
01069 Dresden
Tel. (03 51) 49 10-49 30
Fax (03 51) 49 10-10 15
E-Mail: servicecenter@sab.sachsen.de
Der Weiterbildungsscheck individuell in Sachsen richtet sich an alle, die sich beruflich weiterbilden möchten. Beim Weiterbildungsscheck werden bis zu 80 Prozent der Weiterbildungskosten durch einen Zuschuss gefördert.
Das Verfahren ist einfach: Sie suchen sich eine Weiterbildung aus, holen drei Angebote ein und reichen den Förderantrag bei der Sächsischen Aufbaubank - Förderbank - ein.
Beschäftigte, Azubis, Berufsfachschüler (ab vollendetem 18. Lebensjahr), arbeitslose Nichtleistungsempfänger/Wiedereinsteiger
Thematik: Berufliche Qualifizierung
Zielgruppe: Erwerbspersonen
Zuständige Stelle:
Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB)
Pirnaische Straße 9
01069 Dresden
Tel. (03 51) 49 10-49 30
Fax (03 51) 49 10-10 15
E-Mail: servicecenter@sab.sachsen.de
Der Freistaat Sachsen fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds (ESF) beschäftigungspolitische Projekte im Rahmen der Umsetzung der Strukturpolitik der Europäischen Union. Finanziert werden Vorhaben, die die Beschäftigungsfähigkeit von Langzeitarbeitslosen mit erheblichen Problemlagen verbessern und im Rahmen der Vorhaben die Voraussetzungen für die Aufnahme einer weiterführenden Maßnahme (zum Beispiel berufliche Qualifizierung oder Vorhaben zur Arbeitsmarktintegration) schaffen.
Antragsberechtigt sind Maßnahmeträger. Dies können juristische Personen oder Personenvereinigungen sein. Der Zugang der Teilnehmer in die Maßnahmen erfolgt über die zuständige Arbeitsagentur bzw. den zuständigen Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende.
Thematik: Berufliche Qualifizierung
Zielgruppe: Langzeitarbeitslose
Zuständige Stelle:
Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB)
Pirnaische Straße 9
01069 Dresden
Tel. (03 51) 49 10-49 30
Fax (03 51) 49 10-2 10 15
E-Mail: servicecenter@sab.sachsen.de
Der Freistaat Sachsen fördert erfolgreiche Absolventen einer gewerblich-technischen, land-, forst- oder hauswirtschaftlichen Aufstiegsfortbildung zum Handwerksmeister, Industriemeister oder Fachmeister. Ziel der Förderung ist die Sicherung des Fachkräftenachwuchses in besonders vom Fachkräftemangel bedrohten Berufen.
Antragsberechtigt sind die sächsischen Handwerkskammern und die sächsischen Industrie- und Handelskammern sowie die Absolventen von Aufstiegsfortbildungen im land-, forst- und hauswirtschaftlichen Bereich.
Die Fortbildung muss nach dem 1. Januar 2016 erfolgreich abgeschlossen worden sein. Es muss sich um einen in der Anlage aufgeführten Fortbildungsabschluss handeln. Die Meisterprüfung muss vor der fachlich und örtlich zuständigen Stelle im Freistaat Sachsen abgelegt und das Zeugnis von dieser ausgestellt worden sein. Hauptwohnsitz und Beschäftigungsort müssen zum Zeitpunkt der Prüfungsanmeldung oder zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses in Sachsen liegen.
Die Förderung erfolgt in Form von eines Zuschusses. Die Höhe des Zuschusses beträgt 1.000 EUR je Absolvent.
Absolventen wenden sich an die zuständige Kammer beziehungsweise an das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie.
Thematik: Fachkräftemangel
Zielgruppe: Angehende Meister
Zuständige Stelle:
Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB)
Pirnaische Straße 9
01069 Dresden
Tel. (03 51) 49 10-49 10
E-Mail: servicecenter@sab.sachsen.de